Extended Producer Responsibility - EPR

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Der große EPR-Guide

Inhaltsverzeichnis:
Wann bin ich verantwortlich?
EPR-Guide Verpackungen
EPR-Guide Elektrogeräte (WEEE)
EPR-Guide Batterien
Fazit

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Marktplätze informieren Ihre Händler aktuell über die Pflicht, einen EPR-Nachweis in ihrem Seller-Account hinterlegen zu müssen. Hintergrund: Ab Juli 2022 bzw. Januar 2023 gibt es eine Kontrollpflicht für Marktplätze hinsichtlich der EPR-Compliance ihrer Händler. Können Sie betroffene Händler diese Nachweise nicht vorlegen, wird ihr Account gesperrt und es gilt ein Vertriebsverbot.

Je nachdem, ob Sie Verpackungen, Batterien oder Elektrogeräte in Umlauf bringen, müssen Sie unterschiedliche Prozesse durchlaufen, um sich EPR-compliant aufzustellen.

Dieser Guide soll Ihnen dabei helfen, in Deutschland weiterhin gesetzeskonform zu verkaufen. Wir führen Sie deshalb Schritt für Schritt durch die notwendigen Prozesse.

EPR: Wann bin ich verantwortlich?

Sobald Sie Verpackungen, Batterien oder Elektrogeräte als Erstinverkehrbringer in Deutschland in Umlauf bringen, gelten Sie als Hersteller im Sinne der EPR.
Sie sind im Sinne der EPR verantwortlich, wenn:

  • Sie Produkte herstellen, die Sie dann an deutsche Endkunden versenden.

  • Sie Produkte, die Sie von anderen Händlern/Herstellern beziehen, an deutsche Endverbraucher versenden.

  • Sie Produkte, die unter die EPR-Vorgaben fallen, importieren und diese an deutsche Endkunden weiterverkaufen.

  • Sie selbst nicht in Deutschland ansässig sind, aber Produkte direkt an Endkunden in Deutschland versenden.

Über genaue Zuständigkeiten und verschiedene Szenarien, informieren wir Sie je Kategorie auf diesen Seiten: Batterien, Verpackungen, WEEE.

Um in Deutschland EPR konform aufgestellt zu sein, müssen Sie folgendes tun:

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EPR-Guide Verpackungen

Händler, die nach Deutschland versenden, müssen gemäß des deutschen Verpackungsgesetzes (VerpackG) die folgenden Vorgaben für ALLE Verpackungen, die sie auf dem deutschen Markt in Umlauf bringen, erfüllen – und zwar unabhängig vom Vertriebsweg und BEVOR die Verpackungen in Umlauf gebracht werden; somit sind nicht nur verpackte Produkte betroffen, die über einen Marktplatz verkauft werden, sondern grundsätzlich alle.

Um den Vorgaben aus dem deutschen Verpackungsgesetz nachzukommen, haben Sie als Händler oder Hersteller drei Pflichten. Diese Pflichten erfüllen Sie, indem Sie diese Schritte befolgen:

Schritt 1: Sie müssen Ihre Verpackungen bei einem dualen System beteiligen. Dazu schließen Sie einen Lizenzvertrag für Ihre jeweiligen Verpackungsmengen ab.
Schritt 2: Sie müssen sich im Register der Zentralen Stelle Verpackungsregister LUCID registrieren. Die Registrierung erfolgt als „Hersteller“. Auch Händler gelten als Hersteller, wenn sie Verpackungen als Erstinverkehrbringer an deutsche Endkunden versenden. Hier registrieren.
Schritt 3: Sie müssen den Namen Ihres dualen Systems und die dort beteiligten Mengen im Rahmen der Meldepflicht auch an das Register LUCID melden.

Im Anschluss an diese drei Schritte können Sie dann nachweisen, dass Sie Ihren Pflichten im Sinne der EPR nachgekommen sind. Dazu müssen Sie zwei Nachweise in im Seller-Account Ihres Marktplatzes hinterlegen:

  • Zum einen Ihren Systembeteiligungsnachweis: Nachdem Sie den Vertrag über die Lizenzierung bei Ihrem dualen System abgeschlossen haben, haben Sie die Möglichkeit, ein Zertifikat oder die Rechnung als Beleg für den Marktplatz zu nutzen.

  • Zum anderen Ihre EPR-Nummer: Nach der vollständigen LUCID-Registrierung bekommen Sie eine persönliche Registrierungsnummer per E-Mail zugeschickt (die sog. „EPR-Nummer“). Diese Nummer müssen Sie Ihrem Marktplatz vorlegen.

Hier erhalten Sie weitere Informationen zu den Vorgaben für Verpackungen.

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EPR-Guide WEEE (Elektrogeräte)

Der Umgang mit Elektrogeräten ist in Deutschland im ElektroG geregelt.

Hinweis: Wenn ein Elektrogerät eine Batterie enthält, muss die Anmeldung bei der EAR sowohl für das Elektrogerät als auch für die Batterien erfolgen.

Auch, um den Pflichten aus dem deutschen Elektrogesetz (ElektroG) nachzukommen, haben Händler und Hersteller drei Pflichten. Ebenso wie beim VerpackG, muss auch diesen Pflichten nachgekommen werden, BEVOR die Elektrogeräte in Deutschland in Umlauf gebracht werden:

Schritt 1 a): Als deutscher Händler/Herstelller sind Sie dazu verpflichtet, Ihre Geräte bei der Stiftung Elektro-Altgeräte-Register (EAR) zu registrieren. Die Anmeldung erfolgt als „Hersteller“, denn auch Händler sind im Sinne des ElektroG Hersteller, wenn Sie Elektro-/Elektronikgeräte in Deutschland erstmalig in Verkehr bringen: Hier registrieren

Schritt 1 b): Als ausländischer Händler/Hersteller ohne Sitz in Deutschland müssen Sie einen Bevollmächtigten benennen

Schritt 2: Sie müssen eine insolvenzsichere Garantie stellen und diese bei der Stiftung Elektro-Altgeräte-Register angeben.

Schritt 3: Sie sind außerdem verpflichtet, ein Recyclingsystem für die Sammlung und die Sortierung der Elektroaltgeräte zu bestimmen.

Um nachzuweisen, dass Sie alle Pflichten im Sinne des ElektroG erfüllt haben, benötigen Sie auch hier einen Nachweis. Nach erfolgreicher Registrierung im EAR erhalten Sie eine persönliche Registrierungsnummer. Diese EPR-Nummer müssen Sie in Ihrem Seller-Account hinterlegen, um Ihrem Marktplatz zu zeigen, dass Sie EPR-compliant sind.

Hier erhalten Sie weitere Informationen zu den Vorgaben für Elektrogeräte.

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EPR-Guide Batterien

Und auch, um den Bestimmungen aus dem deutschen Batteriegesetz (BattG) nachzukommen, haben betroffene Händler zwei Pflichten. Genau wie bei Verpackungen und Elektrogeräten, müssen auch die Verpflichtungen für Batterien erfüllt werden, BEVOR Sie diese in Deutschland in Umlauf bringen.

Hinweis:  Als ausländischer Händler können Sie auch einen Bevollmächtigten für die nächsten Schritte benennen.

Schritt 1: Sie müssen Ihre Batterien bei der Stiftung Elektro-Altgeräte-Register (EAR) als „Hersteller“ anmelden. Dazu registrieren sie sich als „Hersteller“. Auch Händler sind im Sinne des BattG Hersteller, wenn Sie Batterien in Deutschland erstmalig in Verkehr bringen. Hier registrieren

Schritt 2: Sie haben außerdem die Pflicht zu Beauftragung eines genehmigten Rücknahmesystems, welches für die Sammlung und Rücknahme der Batterien zuständig ist.

Um gegenüber Ihrem Marktplatz zukünftig nachzuweisen, dass Sie Ihre EPR-Pflichten erfüllen, nutzen Sie Ihre EPR-Nummer. Diese individuelle Nummer erhalten Sie nach erfolgreicher EAR-Registrierung.

Hier erhalten Sie weitere Informationen zu den Vorgaben für Batterien.

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Fazit

Mit der Etablierung einer Kontrollpflicht durch Marktplätze wird es künftig deutlich schwieriger, die nationalen Vorgaben und Gesetzgebungen für Entsorgung und Recycling zu umgehen – insbesondere für Händler, die aus dem Ausland nach Deutschland agieren und sich damit bislang häufig einer Sanktionierung entziehen konnten. Es ist daher ratsam, dass sich betroffene Händler nun mit der Thematik auseinandersetzen und sich zuverlässige Lösungspartner an die Seite holen.