Extended Producer Responsibility (EPR)
für Batterien in Deutschland
Inhaltsverzeichnis:
Das Batteriegesetz (BattG) setzt die europäische Batterierichtlinie in deutsches Recht um. Neben Verpackungen und Elektrogeräten fallen auch Batterien beziehungsweise deren Entsorgung in Deutschland unter das Prinzip der Extended Producer Responsibility. Das BattG regelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren. Das Gesetz trat erstmalig im Jahr 2009 in Kraft und wurde 2021 aktualisiert. Betroffen sind nicht-wiederaufladbare Batterien, auch Primärbatterien genannt, sowie aufladbare Batterien, auch Sekundärbatterien und Akkus genannt. Nicht relevant ist, ob diese Batterien in Geräten eingebaut sind oder nicht.
Das BattG unterscheidet zwischen drei Batterietypen: Gerätebatterien sind Batterien, die verschlossen sind und in der Hand getragen werden können. Industriebatterien sind alle Batterien, die ausschließlich für industrielle, gewerbliche oder landwirtschaftliche Zwecke verwendet werden. Eine Industriebatterie kann beispielsweise auch in Elektrofahrzeugen wie E-Bikes oder Hybridautos verwendet werden. Fahrzeugbatterien wiederum sind alle Batterien, die für den Anlasser, die Beleuchtung oder die Zündung von Fahrzeugen verwendet werden. Gemäß BattG müssen sich Inverkehrbringer aller Batterietypen müssen sich bei der Stiftung EAR registrieren, und die Entsorgung über ein Recyclingunternehmen beauftragen, bevor diese in Verkehr gebracht werden.
Marktplätze wie Amazon und Ebay haben seit Januar 2023 (wie seit Juli 2022 schon bei Verpackungen) auch für Elektorgeräte eine Kontrollpflicht. Die Kontrollpflicht für Marktplätze wird ab 18.08.2025 auch Batterien umfassen. Zuvor gab es wenig Kontrollmöglichkeiten, um zu überprüfen, ob Händler ihren Pflichten im Sinne des BattG nachkommen, die Verschärfung des Gesetzes soll nun eine erhöhte Regulierung durch Online-Marktplätze erwirken. Amazon hat bereits reagiert und allen Händlern mitgeteilt, dass sie ihre EPR-Registrierungsnummer für Batterien ab dem 1. Januar 2023 in ihrem Seller-Account hinterlegen müssen, da ansonsten Ihre Produkte von der Plattform genommen und Händler-Accounts gesperrt werden.
Das ist zu tun…
… wenn Sie Batterien innerhalb Deutschlands in Umlauf bringen:
Batterien bei der Stiftung Elektro-Altgeräte-Register (EAR) als „Hersteller“ registrieren: Hier registrieren
Optional für ausländische Händler ohne Sitz in Deutschland: Einen Bevollmächtigten benennen
Genehmigtes Rücknahmesystem mit der Batterierücknahme beauftragen
Ihre EPR-Nummer: Wenn Sie alle Schritte der EAR-Registrierung durchlaufen haben, erhalten Sie Ihre BattG-Registrierungsnummer. Diese müssen Sie Ihrem Marktplatz als EPR-Nachweis vorlegen.
Wer ist zuständig?
Als „Hersteller“ von Batterien gelten Unternehmen, welche gewerbsmäßig in Deutschland erstmalig Batterien oder Akkus in Verkehr bringen. Wer bereits von Herstellern ordnungsgemäß registrierte Batterien oder Akkus in Deutschland zum Kauf anbietet, gilt als Händler (Vertreiber) nach dem Batteriegesetz. Wer aus dem Ausland importiert oder unregistrierte Batterien verkauft, gilt in der Regel als Hersteller – und muss alle Verpflichtungen des BattG erfüllen.
Hersteller von Gerätebatterien sind verpflichtet, Geräte-Altbatterien unentgeltlich und bundesweit zurückzunehmen. Um dieser Rücknahmeverpflichtung nachzukommen, muss sich der Hersteller an einem nach § 7 des Batteriegesetzes genehmigten Rücknahmesystem beteiligen. Das Rücknahmesystem (Recyclingunternehmen) setzt die Verwertung von Altbatterien um und trägt zur Erreichung der gesetzlich geforderten Sammelquote bei. Hersteller von Industrie- und Fahrzeugbatterien sind ebenfalls zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet. Sie müssen eine unentgeltliche und zumutbare Rücknahmemöglichkeit anbieten und die Batterien nach §14 verwerten.
Wann bin ich verantwortlich?
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Sie sind nach BattG zur Registrierung aller von Ihnen in Umlauf gebrachten Batterien verantwortlich.
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Nach BattG müssen Vertreiber im Rahmen der Sorgfaltspflicht sicherstellen können, dass die angebotenen Batterien ordnungsgemäß vom Hersteller/Lieferanten registriert wurden. Wenn Sie dies nicht nachweisen können, müssen Sie selbst diese Pflichten übernehmen. Außerdem müssen Sie als Händler Batterien in haushaltsüblichen Mengen von Endnutzern zurücknehmen.
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Unternehmen, die Batterien sowie Geräte mit Batterien aus dem Ausland nach Deutschland einführen und hier in Umlauf bringen, sind nach BattG wie Hersteller zu behandeln. Sie als Importeur müssen alle Pflichten der Hersteller erfüllen.