Extended Producer Responsibility (EPR)
für Elektrogeräte (WEEE) in Deutschland

Inhaltsverzeichnis:

Das Elektro- und Elektronikgesetz

Regelungen für Marktplätze

Das ist zu tun: Step by Step Anleitung

Welche Geräte fallen unter das ElektroG

Wann bin ich verantwortlich?

WEEE ist die Abkürzung für „Waste Electrical and Electronic Equipment“ und betrifft damit den Umgang mit jeglichen Elektro- und Elektronikaltgeräten. Das deutsche Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) setzt seit 2005 die europäische WEEE-Richtlinie in deutsches Recht um und regelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme sowie die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten nach dem Prinzip der erweiterten Herstellerverantwortung. Die deutsche Ausführung der EU-Verordnung wurde im April 2021 überarbeitet und trat im Januar 2022 in Kraft.

Alle Händler, die Elektro- und Elektronikgeräte in Deutschland in Umlauf bringen, müssen diese zunächst bei der Stiftung EAR anmelden und registrieren. Dabei wird auf der Website der EAR zwar von „Herstellern“ gesprochen, im Sinne des Gesetzes sind jedoch auch Händler, die Elektrogeräte zum ersten Mal in Deutschland in Umlauf bringen, als Hersteller anzusehen und dementsprechend ebenfalls anmeldepflichtig. Im zweiten Schritt müssen betroffene Händler und Produzenten neben der Anmeldung bei der Stiftung EAR auch ein Recyclingunternehmen beauftragen, welches den Entsorgungs- und Recyclingprozess übernimmt.
Diese Verpflichtung besteht für jeden einzelnen Hersteller individuell, und kann nicht kollektiv beantragt werden.

Marktplätze wie Amazon oder eBay haben seit Januar 2023 (wie ab Juli 2022 schon bei Verpackungen)  auch für Elektro- und Elektronikgeräte eine Kontrollpflicht. Zuvor gab es wenig Kontrollmöglichkeiten, um zu überprüfen, ob Händler ihren Pflichten im Sinne des ElektroG nachkommen, die Verschärfung des Gesetzes soll nun eine erhöhte Regulierung durch Online-Marktplätze erwirken. Amazon hat bereits reagiert und allen Händlern mitgeteilt, dass sie ihre EPR-Registrierungsnummer für Elektrogeräte seit dem 1. Januar 2023 in ihrem Seller-Account angeben müssen; ansonsten können ihre Produkte von der Plattform genommen und Händler-Accounts gesperrt werden.

Update: Die Kontrollpflicht für Marktplätze wird ab 18.08.2025 auch Batterien umfassen.

Das ist zu tun…

…wenn Sie Elektro- und/oder Elektronikgeräte in Deutschland in Umlauf bringen:

  1. Elektrogeräte bei der Stiftung Elektro-Altgeräte-Register (EAR) als „Hersteller“ registrieren

  2. Für ausländische Händler: Einen Bevollmächtigten benennen (obligatorisch für Händler ohne Sitz in Deutschland!)

  3. Gestellung einer Garantie und Hinterlegen dieser bei der EAR

  4. Recyclingsystem für die Sammlung und die Sortierung der Elektroaltgeräte beauftragen

  5. Gewährleistung der 1:1-Rücknahmepflicht (oder 0:1 ab 600 qm Geschäftsfläche)

  6. Für B2B Händler: Organisation über ein flächendeckendes Rücknahmesystem

Tipp: Sie können Ihre Pflichten übrigens auch komplett abgeben und sich entspannt zurücklehnen. Hier finden Sie weitere Informationen.

Welche Geräte fallen unter das ElektroG?

Bei elektrischen Geräten im Sinne des ElektroG handelt es sich immer um fertige Produkte (Endgeräte), die eine eigenständige Funktion erfüllen. Sie sind zur Nutzung oder Installation durch den Endverbraucher bestimmt. Die Installation kann grundsätzlich ohne großen technischen Aufwand, wenn auch von technisch qualifizierten Personen, durchgeführt werden. Reine Bauteile fallen also nicht unter das ElektroG. Bausätze fallen nur dann in den Bereich des Gesetzes, wenn sie in Verkehr gebracht werden, um von einem Endverbraucher zu einem Elektrogerät zusammengebaut zu werden, das dann wiederum dem ElektroG unterliegt.

Konkret bezieht sich das Elektrogesetz auf Geräte, die während des Betriebs einer Wechselspannung von höchstens 1.000 V oder einer Gleichspannung von höchstens 1.500 V ausgesetzt sind und die zum ordnungsgemäßen Betrieb auf elektrische Ströme oder elektromagnetische Felder angewiesen sind. Zusätzlich sind auch Geräte, die zur Erzeugung, Leitung und Messung von elektrischen Strömen und elektromagnetischen Feldern dienen, betroffen.

Auf dem Produkt muss laut Elektrogesetz übrigens erkennbar sein, wer der Hersteller ist. Das Gesetz schreibt vor, dass dieser identifizierbar sein muss. Das ist dann der Fall, wenn der Name, der Markenname, das Warenzeichen oder die registrierte Firmennummer auf dem Produkt erkennbar ist. Die Kennzeichnung muss dauerhaft sein.

Wann bin ich verantwortlich?

    • Sie sind gemäß ElektroG für die Beteiligung aller durch Sie in Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronikgeräte verantwortlich.

    • Gemäß ElektroG sind Sie zuständig, wenn Sie die Geräte unter ihrem eigenen Namen oder ihrer eigenen Marke weiterverkaufen.

    • Sie sind nicht zuständig, wenn der Name oder die Marke des Herstellers auf dem Gerät erscheint.

    • Sie sind im Sinne des ElektroG verpflichtet, die Beteiligung für alle Elektro-oder Elektronikgeräte zu übernehmen, die sie erstmals aus einem anderen Mitgliedstaat der EU oder aus einem anderen Land in Deutschland in Verkehr bringen.

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