EPR Compliance –

Die Informationsplattform für Händler und Produzenten

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Was bedeutet „EPR” eigentlich?

EPR steht für „Extended Producer Responsibility” (dt. „erweiterte Herstellerverantwortung”). Gemäß dem EPR-Prinzip sind Händler und Hersteller für den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte verantwortlich – vom Design bis hin zur Entsorgung und dem Recycling. Mitberücksichtigt wird dabei nicht nur das Produkt selbst, sondern im Besonderen auch alle mit in Umlauf gebrachten Verpackungen und (Produkt-)Bestandteile, die durch den Endverbraucher entsorgt werden und für deren Entsorgungs- und Recyclingprozess der Inverkehrbringer der Produkte Sorge tragen muss.

In Deutschland fallen Verpackungen, Elektrogeräte und Batterien unter die Extended Producer Responsibility eines Händlers. Die Vorgaben für diese drei Bereiche basieren auf jeweils eigenen Gesetzgebungen und unterscheiden sich voneinander. EPR, häufig von Marktplatz-Betreibern verwendet, ist somit als ein Sammelbegriff für diese drei Teilbereiche zu verstehen.

 

 

Sind Sie als Händler oder Produzent von den EPR-Vorgaben betroffen?

Die auf dem EPR-Prinzip beruhenden Gesetzgebungen in Deutschland – Verpackungsgesetz, Elektrogesetz und Batteriegesetz – sprechen bei verpflichteten Unternehmen stets vom sogenannten „Hersteller”. Doch wer ist eigentlich als „Hersteller” zu verstehen?


EPR: Bin ich verpflichtet?

Als verpflichteter „Hersteller” im Sinne der Extended Producer Responsibility jeweils das Unternehmen zu verstehen, das eine Verpackung, ein Elektrogerät oder eine Batterie erstmalig in Deutschland in Umlauf bringt.

Die EPR-Vorgaben betreffen dabei sowohl Unternehmer, die in Deutschland lokalisiert sind und Produkte herstellen und vertreiben, als auch Importeure, die entsprechende Produkte in den deutschen Geltungsbereich einführen, sowie Unternehmen ohne Sitz in Deutschland, die ihre Produkte jedoch an deutsche Verbraucher verkaufen.

Beispiel: Marktplatz-Händler, die aus dem Ausland an deutsche Endverbraucher verkaufen, sind grundsätzlich von den EPR-Vorgaben für Verpackungen betroffen, da sie lizenzierungspflichtige Verkaufsverpackungen in Umlauf bringen. Gegebenenfalls kommen, je nach Produktportfolio, weitere Verpflichtungen für Elektrogeräte und Batterien hinzu.


EPR: Was ist für mich als „Hersteller” zu tun?

Sie müssen sich registrieren und durch die Beauftragung eines Recyclingsystems Sorge tragen, dass Ihre in Umlauf gebrachten Verpackungen, Elektrogeräte und Batterien fachgerecht entsorgt werden.

Was konkret zu tun ist, lesen Sie in unseren Schritt-für-Schritt-Anleitungen nach, die wir für jede betroffene Kategorie erstellt haben: Verpackungen, Elektrogeräte, Batterien. Bei Bedarf können Sie uns kontaktieren.


EPR: Wer kann mir helfen?

Verpackungen: hier können Sie die Verpackungslizenzierung gleich vornehmen und nähere Informationen einholen
Elektrogeräte: hier können Sie nähere Informationen einholen
Batterien: hier können Sie nähere Informationen einholen


Welche Rolle spielen Marktplätze wie Amazon dabei?

Marktplatz-Betreiber wie Amazon, eBay und Co. werden angesichts der Masse an Händlern, die über sie verkaufen, zunehmend in die Verantwortung genommen, für ein nachhaltigeres Wirtschaften über ihre Plattformen zu sorgen. Konkret umgesetzt wird dies im Falle der deutschen Gesetzgebungen Verpackungsgesetz, Elektrogesetz und Batteriegesetz durch Kontrollpflichten für die Marktplatz-Betreiber. Demnach müssen diese sicherstellen, dass Händler, die nach Deutschland verkaufen, der erweiterten Herstellerverantwortung (engl. “extended producer responsibility”, kurz EPR) nachkommen, die Sie für Ihre Waren (Elektrogeräte und Batterien) und Verpackungen besitzen. Als Nachweis verlangen Marktplätze die sogenannte ERP-Nummer von ihren Händlern.

Der Kontrollpflicht für Verpackungen müssen Marktplätze wie Amazon bereits ab Juli 2022 nachkommen. Händler, die dann keinen EPR-Nachweis für ihre Verpackungen vorlegen können, dürfen nicht länger über den Marktplatz an deutsche Kunden verkaufen.

Ab Januar 2023 werden diese Kontrollpflichten für Marktplätze auf Elektrogeräte und Batterien ausgeweitet.

Für mehr Informationen rund um die Voraussetzungen und wie Amazon mit EPR-Nummern umgeht: Hier klicken.

Verpackungen

So erfüllen Sie Ihre Pflichten in Deutschland:

Um Ihren Pflichten aus dem deutschen Verpackungsgesetz nachzukommen, haben betroffene Händler drei Pflichten. Diese müssen erfüllt werden, BEVOR sie verpackte Produkte nach Deutschland versenden:

  1. Verpackungen lizenzieren: Schließen Sie einen Lizenzierungsvertrag für Ihre Verpackungsmengen bei einem dualen System ab

  2. Registrieren Sie sich im Verpackungsregister LUCID der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) als „Hersteller“: Hier registrieren

  3. Melden Sie den Namen des dualen Systems und die lizenzierten Verpackungsmengen an das Verpackungsregister LUCID

So weisen Sie nach, dass Sie Ihre Pflichten erfüllt haben:

Sie benötigen zwei Nachweise, um sicher weiter über Ihren Marktplatz verkaufen zu können:

  • Ihr Systembeteiligungsnachweis: Nachdem Sie Ihren Lizenzierungsvertrag bei einem dualen System geschlossen haben, können Sie dies über ein Zertifikat oder die Rechnung Ihres Systemanbieters belegen; geben Sie den gewünschten Nachweis an Ihren Marktplatz weiter

  • Ihre EPR-Nummer: Nach Abschluss der LUCID-Registrierung, erhalten Sie Ihre individuelle Registrierungsnummer (= EPR-Nummer); diese müssen Sie an Ihren Marktplatz weitergeben

Sie brauchen mehr Infos zu den Vorgaben für Verpackungen?

Elektrogeräte (WEEE)

So erfüllen Sie Ihre Pflichten in Deutschland:

Um Ihren Pflichten aus dem deutschen Elektrogesetz (ElektroG) nachzukommen, haben betroffene Händler drei Pflichten. Diese müssen erfüllt werden, BEVOR sie verpackte Produkte nach Deutschland versenden:

  1. Für deutsche Händler: Registrieren Sie Ihre Elektrogeräte bei der Stiftung Elektro-Altgeräte-Register (EAR) als „Hersteller“: Hier registrieren

  2. Für ausländische Händler: Benennen Sie einen Bevollmächtigten (obligatorisch für Händler ohne Sitz in Deutschland!)

  3. Gestellung einer Garantie und Hinterlegung dieser bei der EAR

  4. Beauftragen Sie ein Recyclingsystem für die Sammlung und die Sortierung der Elektroaltgeräte

Sie können Ihre Pflichten übrigens auch komplett abgeben und sich entspannt zurücklehnen. Hier finden Sie weitere Informationen.

So weisen Sie nach, dass Sie Ihre Pflichten erfüllt haben:

Sie benötigen folgenden Nachweis, um sicher weiter über Ihren Marktplatz verkaufen zu können:

  • Ihre EPR-Nummer: Nach Abschluss der EAR-Registrierung erhalten Sie Ihre individuelle Registrierungsnummer (= EPR-Nummer); diese müssen Sie an Ihren Marktplatz weitergeben

Sie brauchen mehr Infos zu den Vorgaben für Elektrogeräte?

Batterien

So erfüllen Sie Ihre Pflichten in Deutschland:

Um Ihren Pflichten aus dem deutschen Batteriegesetz (BattG) nachzukommen, haben betroffene Händler drei Pflichten. Diese müssen erfüllt werden, BEVOR sie verpackte Produkte nach Deutschland versenden:

  1. Registrieren Sie Ihre Batterien bei der Stiftung Elektro-Altgeräte-Register (EAR) als „Hersteller“: Hier registrieren

  2. Optional für ausländische Händler: Benennen Sie einen Bevollmächtigten

  3. Beauftragen Sie ein genehmigtes Rücknahmesystem für die Sammlung und Rücknahme der Batterien

So weisen Sie nach, dass Sie Ihre Pflichten erfüllt haben:

Sie benötigen folgenden Nachweis, um sicher weiter über Ihren Marktplatz verkaufen zu können:

  • Ihre EPR-Nummer: Nach Abschluss der EAR-Registrierung erhalten Sie Ihre individuelle Registrierungsnummer (= EPR-Nummer); diese müssen Sie an Ihren Marktplatz weitergeben

Sie brauchen mehr Infos zu den Vorgaben für Batterien?

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